Die Bezeichnung "Fachanwalt für IT-Recht" wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Jahr 2012 auf
Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen im
Informationstechnologierecht verliehen.
Um den Titel auch künftig zu führen, bin ich verpflichtet, mich auf dem Gebiet des Informationstechnologierechts jährlich fortzubilden.
Dies gewährleistet aktuelles Wissen und stellt sicher, dass ich Ihre Interessen optimal vertreten kann.
Bitte schildern Sie mir Ihr konkretes Anliegen unverbindlich per E-Mail oder Telefon.
Ich helfe Ihnen praxisnah und kompetent.
Kein Kanzleibesuch für die Beratung und Bearbeitung im IT-Recht erforderlich.
RA Roland Rodenberg, Abeggstraße 2, 65193 Wiesbaden
Telefon: +49 (0)611 409 168; Fax: +49 (0)611 409 188