Kosten einer Markenanmeldung
Die Kosten einer Markenanmeldung setzen sich zusammen aus
-
den behördlichen Anmeldegebühren der Markenämter und
-
dem Honorar des mit der Anmeldung beauftragten Rechtsanwalts.
Im Einzelnen:
I.
BEHÖRDLICHE KOSTEN
Die Kosten einer Markenanmeldung steigen mit der Anzahl der Länder, für die Markenschutz erwirkt werden soll.
1.
Deutsche Marke:
Die Anmeldung einer nationalen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beträgt derzeit 300 Euro (bzw. 290 Euro bei Onlineanmeldung).
Enthalten darin ist Markenschutz für drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Für den Schutz weiterer Produktbereiche berechnet das DPMA
für jede zusätzlich benötigte Extraklasse einen Aufschlag von jeweils 100 Euro.
2.
Unionsmarke:
Wer Markenschutz für den gesamten Bereich der Europäischen Union benötigt, sollte eine Unionsmarke beantragen.
Der Antrag ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) zu stellen, das seinen Sitz im spanischen Alicante hat und bis zum März 2016
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) hieß.
Für eine elektronische Markenanmeldung berechnet das EUIPO eine Grundgebühr von 850 Euro. In dieser Gebühr ist aber lediglich eine Waren- oder
Dienstleistungsklasse enthalten. Markenschutz für zwei Klassen kostet insgesamt 900 Euro und pro weiterer Klasse werden 150 Euro extra fällig.
3.
Internationale Marke:
Wer seine Marke in Ländern innerhalb oder außerhalb der EU schützen lassen will, hat grds. zwei Möglichkeiten:
a) Entweder man meldet seine Marke direkt im Zielland als selbständige neue Marke an (z. B. USA).
Bei dieser Variante ist regelmäßig ein nationaler Rechtsanwalt zu beauftragen.
b) Oder aber ,Sie melden eine IR-Marke an. Hierzu benötigen Sie zunächst eine Basismarke, z. B. eine Deutsche Marke oder
eine Gemeinschaftsmarke. Diese lässt sich dann über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) auf das von Ihnen gewünschte Zielland
erstreckten. Auf diese Weise lässt sich die IR-Marke auch später noch beliebig auf andere Länder erweitern.
Eine IR-Marke ist eine Art "Schutzrecht im Verbund".
Wichtig zu wissen ist, dass die erstreckte Marke in den ersten fünf Jahren noch vom Bestand der Basismarke abhängig ist.
Falls also die Basismarke ganz oder teilweise gelöscht bzw. vom heimischen Markenamt gar nicht erst zur Eintragung zugelassen wird, wirkt sich
dies unmittelbar auch auf den Markenschutz im Zielland aus.
Soweit Sie sich für eine internationale Markenerstreckung über die WIPO entscheiden, entsteht mindestens eine Gebühr in Höhe von 653 CHF
(Schweizer Franken). Hinzu kommt je Land eine nationale Gebühr. Diese zusätzliche Gebühr kann nach Zielland deutlich variieren.
Beispiel:
Eine bestehend deutsche Wortmarke (Basismarke) soll über die WIPO erstreckt werden auf Österreich, die Schweiz und die USA.
Die Marke genießt Schutz für drei Nizza Klassen.
Der Antrag
ist beim DPMA in München zu stellen und dieses leitet den Antrag an die WIPO weiter. Folgende Kosten würden entstehen:
180,00 EUR |
Weiterleitungsgebühr (DPMA) |
653,00 CHF |
Grundgebühr (WIPO) |
1.380,00 CHF |
Gebühren nationaler Markenämter (WIPO) |
200,00 CHF |
Zusatzgebühren (WIPO) |
Die amtlichen Gebühren betragen also insgesamt 2.233 CHF + 180 EUR + ggf. Rechtsanwaltskosten
4.
Wichtig zu wissen ist, dass die Markenämter in sämtlichen der oben genannten Varianten lediglich prüfen, ob Ihre Marke formell eintragungsfähig ist,
nicht aber, ob ältere Rechte Dritter verletzt werden.
Vor allem deshalb ist vor jeder Markenanmeldung eine gründliche Markenrecherche mit einer anschließenden Kollisionsbewertung durch einen im Markenrecht
erfahrenen Rechtsanwalt wichtig.
Kommt die Markenbehörde zu dem Ergebnis, dass ein absolutes Schutzhindernis besteht, wird die Eintragung zurückgewiesen. Eine Erstattung der behördlichen Gebühren
erfolgt hier nicht.
II.
ANWALTSKOSTEN
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die anfallenden anwaltlichen Kosten und Leistungen, falls Sie bei mir eine Markenanmeldung
in Auftrag geben.
1.
Kosten Markenanmeldung
Deutschland:
BASIS
|
Wortmarke
|
Wort-Bildmarke/Bildmarke
|
199 EUR*
|
599 EUR*
|
799 EUR*
|
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse
- Erstellung und Einreichung der Anmeldung
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Prüfung und Übermittlung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde des DPMA
- Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
Keine Recherche nach identischen oder
ähnlichen Marken. Markenanmeldung auf eigene Gefahr!
|
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse
- Erstellung und Einreichung der Anmeldung
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Prüfung und Übermittlung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde des DPMA
- Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
Keine Recherche nach identischen oder
ähnlichen Marken. Markenanmeldung auf eigene Gefahr!
|
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Recherche nach identischen und ähnlichen Wortmarken sowie Wort-/Bildmarken in
Registern von DPMA, EUIPO und WIPO inkl. drei angemeldeter Klassen
- Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen im Internet und im deutschen Handelsregister
- Anwaltliches Gutachten mit Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Erstellung und Einreichung der Anmeldung beim DPMA
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Prüfung und Übermittlung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde des DPMA
- Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
|
2.
Kosten Markenanmeldung
Europäische Union:
BASIS
|
Wortmarke
|
Wort-Bildmarke/Bildmarke
|
260 EUR*
|
ab 870 EUR*
|
ab 1.100 EUR*
|
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Erstellung der Waren- und Dienstleistungsverzeichnisse
- Erstellung und Einreichung der Anmeldung
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Prüfung und Übermittlung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde des DPMA
- Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
Keine Recherche nach identischen oder
ähnlichen Marken. Markenanmeldung auf eigene Gefahr!
|
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Recherche nach identischen und ähnlichen Wortmarken sowie Wort-/Bildmarken in
Registern von DPMA, EUIPO und WIPO inkl. drei angemeldeter Klassen
- Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen im Internet und im deutschen Handelsregister
- Anwaltliches Gutachten mit Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Erstellung und Einreichung der Anmeldung beim DPMA
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Prüfung und Übermittlung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde des DPMA
- Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
|
- Prüfung der Schutzfähigkeit
- Recherche nach identischen und ähnlichen Wortmarken sowie Wort-/Bildmarken in
Registern von DPMA, EUIPO und WIPO inkl. drei angemeldeter Klassen
- Recherche nach identischen und ähnlichen Firmennamen im Internet und im deutschen Handelsregister
- Anwaltliches Gutachten mit Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung
- Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
- Erstellung und Einreichung der Anmeldung beim DPMA
- Führung der Standardkorrespondenz mit dem Deutschen Patent- und Markenamt
- Prüfung und Übermittlung der Empfangsbescheinigung
- Übersendung der Markenurkunde des DPMA
- Fristerinnerung zur Schutzverlängerung
|
3.
Kosten Markenanmeldung
IR-Marke:
Die Ermittlung der anwaltlichen Kosten für die Anmeldung eine IR-Marke ist komplex und hängt von zahlreichen Faktoren ab.
Bitte sprechen Sie mich an, damit ich Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten kann.
---------------------------------
* Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.
Das Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Hinzu kommen die anfallenden behörtlichen Anmeldegebühren (DPMA, HABM und WIPO):