Hier können Sie eine Vollmachtsvorlage* herunterladen.
Nach
§ 49b Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung
habe ich Sie darüber
zu informieren, wenn sich mein Honorar nach dem Gegenstandswert richtet. In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist dies
in der Regel der Fall.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich unbedingt vor (!) Mandatserteilung mit mir in Verbindung.